Fördermitgliedschaft

Unterstützen Sie unsere Arbeit mit Ihrer Fördermitgliedschaft!

Als Fördermitglied unterstützen Sie dauerhaft die Arbeit und die Ziele von KIDS Hamburg e.V. mit einem festen monatlichen Betrag. Dadurch schenken Sie uns Verlässlichkeit, mit der wir planen können. Die regelmäßigen Beiträge unserer Fördermitglieder ermöglichen die Sicherstellung unserer kontinuierlichen Arbeit, die Aufrechterhaltung und Ausweitung unserer Projekte.

Fördermitglieder haben in der Mitgliederversammlung eine beratende Stimme, nehmen an unseren Seminaren und Kinder- und Jugendangeboten zu den günstigen Teilnahmegebühren für Mitglieder teil, erhalten zweimal jährlich unsere Vereinszeitschrift „KIDS Aktuell – Magazin zum Down-Syndrom“, erhalten – falls vom Fördermitglied gewünscht – unsere vereinsinternen Rundmails und
können sich – falls vom Fördermitglied gewünscht – gerne durch aktive Mitarbeit in das Vereinsleben und die Vereinsentwicklung mit einbringen.

Fördernde Mitglieder können natürliche oder juristische Personen, Gesellschaften und Körperschaften werden, die bereit sind, den Satzungszweck von KIDS Hamburg e.V. ideell und finanziell uneigennützig zu fördern.

Beitrittserklärung als Einzel- oder Familienmitgliedschaft als PDF

Beitrittserklärung als Verein, Institution, Stiftung oder Firma als PDF

Der Jahres-Beitrag für eine Fördermitgliedschaft beträgt

für Privatpersonen:

90,00 Euro für eine Einzelmitgliedschaft;
135,00 Euro für eine Familienmitgliedschaft

für Vereine, Institutionen, Stiftungen oder Firmen:

bis 200 Mitglieder/Mitarbeiter 150 Euro
bis 500 Mitglieder/Mitarbeiter 375 Euro
bis 1.000 Mitglieder/Mitarbeiter 600 Euro
mehr als 1.000 Mitglieder/Mitarbeiter 750 Euro

Gern können Sie uns auch mit einem höheren Beitrag unterstützen.

Die Jahresbeiträge sind zu Beginn eines jeden Kalenderjahres fällig. Wir bitten Sie, uns dafür ein SEPA-Mandat (Einzugsermächtigung) zu erteilen. Der Jahresbeitrag wird dann von uns in zwei Raten am 1. Februar und am 1. August per Lastschrift eingezogen (bei Eintritt ab dem 2. Quartal wird der Beitrag in einer Rate eingezogen). Bei Eintritt beträgt der Mitgliedsbeitrag 1/4 des Jahresbeitrages pro angefangenes Quartal; bei Austritt werden keine Rückzahlungen geleistet.

Sie können jederzeit zum Ende eines Kalenderjahres ohne Angaben von Gründen kündigen.

Spendenbescheinigung

Für Mitgliedsbeiträge bis Euro 200,00 gilt der Kontoauszug mit der Lastschriftbelastung als Spendennachweis gegenüber dem Finanzamt. Für höhere Beiträge stellen wir selbstverständlich Spendenbescheinigungen aus.

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