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Kurze Übersicht Schwerbehindertenausweis
Die Hilfen, die ihr Kind und ihre Familie erhalten können, sind individuell sehr unterschiedlich. Hier ist nur eine der wichtigsten Hilfen, der Schwerbehindertenausweis, knapp erklärt. Ausführliche Hinweise finden Sie in der unten genannten Literatur.
Kinder mit Down–Syndrom erhalten in der Regel einen Schwerbehindertenausweis. Zu beantragen ist er beim zuständigen Versorgungsamt; in Hamburg beim Referat Feststellungen nach dem Schwerbehindertenrecht, Adolph-Schönfelder-Straße 5, 22083 Hamburg, Tel. 040-42863-0, http://www.hamburg.de/anerkennung/kontakt/.
Die Einstufung ist auch hier recht unterschiedlich, somit auch die Nachteilsausgleiche. So wird erfahrungsgemäß beim Down-Syndrom je nach Bundesland und Schweregrad der Behinderung von ca. 50% bis 100% GdB ausgestellt.
Es gibt verschiedene Merkzeichen (s. unten) im Ausweis. In den meisten Fällen erhalten Kinder mit Down-Syndrom das H und, meistens erst mit fortschreitendem Alter das B, in einigen Fällen auch das G.
H im Ausweis: bedeutet hilflos (benötigt in erheblichem Umfang fremde Hilfe bei Verrichtungen des täglichen Lebens). In der Regel wird das Kind von der Kraftfahrzeugsteuer befreit (das Auto muss dann auf das Kind übertragen werden). Zusätzlich gibt es Freibeträge bei der Lohn- und Einkommenssteuer.
B im Ausweis: bedeutet, dass Menschen mit Behinderung eine Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson in öffentlichen Verkehrsmitteln haben.
Das Kind und eine Begleitperson können Vergünstigungen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr bekommen. Die erforderliche Begleitperson kann meist umsonst mitfahren.
G im Ausweis: Das Merkzeichen erhält, wer infolge einer Einschränkung des Gehvermögens Wegstrecken bis zu 2 km bei einer Gehdauer von etwa einer ½ Stunde nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder Gefahren gegen kann (verursacht durch innere Leiden, Anfälle oder Orientierungsstörungen).
Alle Angaben ohne Gewähr
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Literatur
Broschüren der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz,
Abt. Soziale Entschädigung, Integrationsamt, Hamburger Str. 47, 22083 Hamburg, Tel. 040-42863-2865, www.hamburg.de/integrationsamt/
Nachteilsausgleiche (auch als pdf-Datei)
Informationen über Nachteilsausgleiche für behinderte Menschen in folgenden Bereichen: Steuern, Gebühren, Sozialversichersicherung, Wohnen, Beruf, Reisen und Verkehr, Medien und Kommunikation etc. ,
2011
Behinderung und Ausweis (auch als pdf-Datei)
Informationen über das Antragsverfahren beim Versorgungsamt, GdB-Tabelle, gesundheitliche Merkmale
2009
Wegweiser für Menschen mit Behinderungen
Für Menschen mit Behinderungen gibt es in Hamburg ein umfassendes und vielseitiges Angebot an unterstützenden Leistungen, Beratungsstellen und Einrichtungen. Diese Broschüre gibt einen Überblick über das Hilfesystem.
2009
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Merkblätter des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V.,
Brehmstr. 5-7, 40239 Düsseldorf, Tel.: 0211-64004-0, www.bvkm.de
Steuermerkblatt für Familien mit behinderten Kindern (auch als pdf-Datei)
Mein Kind ist behindert - diese Hilfen gibt es (auch als pdf-Datei)
Das Merkblatt gibt einen Überblick über die finanziellen Hilfen, die Menschen mit Behinderungen beanspruchen können. Dargestellt wird u. a., welche Leistungen von den Kranken- und Pflegekassen erbracht werden und welche Leistungen beim Sozialamt zu beantragen sind.
3,00 EUR
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Broschüren der Bundesvereinigung Lebenshilfe, Raiffeisenstr. 18,35043 Marburg, Tel: 06421/491-0, www.lebenshilfe.de
Gewusst wo
Erste Orientierung im Leistungsrecht für Kinder mit Behinderung und ihre Familien
Dieses Heft enthält einen kurzen Überblick über die Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung, Nachteilsausgleiche, Eingliederungshilfe, Frühförderung und Persönliches Budget.
2,00 EUR
Hellmann, Langer, Leonhard, Schumacher, Wendt
Recht auf Teilhabe
Ein Wegweiser zu allen wichtigen sozialen Leistungen für Menschen mit Behinderung
Lebenshilfe-Verlag, 2012, ca. 128 Seiten, ISBN 978-3-88617-538-3,12,00 Euro
Die im Sozialrecht normierten Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderung sind weit mehr als „Finanzielle Hilfen“. Hier hat in den letzten Jahren - zuletzt in der UN-Behindertenrechtskonvention manifestiert - ein grundsätzlicher Wandel der Sichtweise stattgefunden, der sich auch in der gesetzlichen Terminologie widerspiegelt: Erfüllt ein Mensch mit Behinderung die in einer Vorschrift normierten Voraussetzungen, dann ist er Leistungsberechtigter und hat auf die Leistung einen gesetzlichen Anspruch. Zudem gehen Teilhabeleistungen weit über den finanziellen Aspekt hinaus. Daher stellt dieser Ratgeber nicht nur die in den Sozialgesetzbüchern verankerten Leistungsrechte dar, sondern geht auch auf die den Begriff des Nachteilsausgleichs zusammengefassten Leistungen sowie auf die für Menschen mit geistiger Behinderung überaus wichtigen Fragen zur persönlichen Rechtsausübung ein.
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