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UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen

oder: Wieso heisst es in der deutschen Übersetzung eigentlich "integrativ" ?!

Article 24 - Education
" 1. States Parties recognize the right of persons with disabilities to education. With a view to realizing this right without discrimination
and on the basis of equal opportunity, States Parties shall ensure an inclusive education system at all levels and lifelong learning ..."


Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Zwischen Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz abgestimmte Übersetzung
Diese Broschüre ist zu beziehen bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Kleisthaus, Mauerstraße 53, 10117 Berlin, oder als Download unter http://www.behindertenbeauftragte.de/alle-inklusive


Schattenübersetzung
Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Der Verein Netzwerk Artikel 3 hat eine Schattenübersetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen veröffentlicht, die der ursprünglichen Fassung mehr entsprechen soll als die offizielle deutsche Übersetzung.
Broschüre gegen 1,50 Euro zzgl. Versandkosten zu beziehen beim NETZWERK ARTIKEL 3,
Verein für Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter e.V., c/o Heiden, Krantorweg 1, 13503 Berlin,
Tel.: 030/4364441, e-mail: hgh@nw3.de oder als Download unter http://netzwerk-artikel-3.de/ .


Das Deutsche Institut für Menschenrechte wurde mit der Begleitung der Umsetzung der UN-Konvention beauftragt. Die unabhängige Stelle dafür heißt "Monitoring-Stelle". Darüber hinaus soll die Stelle die in der Konvention verankerten Rechte fördern und schützen.

http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/monitoring-stelle.html.
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Vertrag über die Rechte in einfacher Sprache

Hier gibt es Informationen in einfacher Sprache über den
"Vertrag über die Rechte von Menschen mit Behinderungen"

Herausgeber ist das Deutsches Institut für Menschenrechte.
http://www.ich-kenne-meine-rechte.de/
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Selbstbestimmung

Mensch zuerst - Netzwerk People First Deutschland e.V. ist ein Verein von und für Menschen mit Lernschwierigkeiten.
In people first haben sich Menschen zusammengeschlossen, die nicht "geistig behindert" genannt werden wollen. Sie benutzen den Begriff "Menschen mit Lernschwierigkeiten".
http://www.people1.de/

Mensch zuerst in Hamburg:
http://www.peoplefirst-hamburg.com/

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Gesetzliche Betreuung

Informationen zur gesetzlichen Betreuung ab 18 J. finden Sie hier:

http://www.familienratgeber.de/recht/gesetzliche_betreuung.php,

http://homepage.hamburg.de/hamburgerbetreuungsvereine/
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