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Gesetzestext zur Krankenversicherung: http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/
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Eine Reihe von gesetzlichen Infos gibt es beim Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte e. V. in der Rubrik "Recht und Politik"
www.bvkm.de

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Krankenhausaufenthalt mit Begleitperson
SGB V - Krankenversicherung - § 11 Abs. 3
Bei stationärer Aufnahme eines Kindes werden die Kosten für die Aufnahme
einer Begleitperson von der Krankenkasse übernommen, wenn dies aus
medizinischen Gründen für die Behandlung des Kindes notwendig ist.
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Gesetz zum Assistenzpflegebedarf
Gelesen bei: Deutsche Behindertenhilfe - Aktion Mensch e.V.
"12.07.09: Bundesrat stimmt Gesetz zum Assistenzpflegebedarf zu -
Behinderte dürfen ihre Pflegekräfte künftig bei stationären
Krankenhausaufenthalten mit in die Klinik nehmen. (...) Der
Gesetzesbeschluss des Bundestages sieht außerdem vor, dass das Pflegegeld
für die gesamte Dauer des Krankenhaus- und Rehabilitationsaufenthaltes
weiter ausbezahlt wird."
Quelle: http://www.1000fragen.de/projekt/aktuell/detail.php?did=981,
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Haushaltshilfe/Weiterführung des Haushalts
SGB V - Krankenversicherung - § 38 Abs. 1
Bei Krankheit der Mutter oder des Vaters können die Kosten für eine
Haushaltshilfe bei der Krankenkasse beantragt werden, wenn ein Kind im
Haushalt lebt, dass das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder
behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Die Betreuung des Kindes muss zu
Hause stattfinden.
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Krankengeld bei Krankheit von behinderten Kindern
SGB V - Krankenversicherung - § 45 Abs. 2 - Krankengeld bei Krankheit eines
Kindes gibt es für längstens 10 Arbeitstage im Jahr (bei Alleinerziehenden
20 Arbeitstage je Kind)
SGB V § 45 Abs. 1 - Anspruch auf Krankengeld besteht bei Erkrankung von
Kindern mit Behinderung ohne Altersbegrenzung.
SGB V § 45 Abs. 4 - Ferner besteht bei Kindern mit Behinderung mit einer
schweren unheilbaren Krankheit ein zeitlich unbegrenzter Anspruch auf
Krankengeld.
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Kein Zusatzbeitrag bei Bezug von Gundsicherungsleistungen nach dem SGB XII
Bezieher von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII müssen keinen Zusatzbeitrag an die gesetzliche Krankenkasse leisten
http://www.bvkm.de/Arbeitsbereiche_und_Themen/Recht_und_Politik/Sonstige_Fragen/Zusatzbeitrag_zur_gesetzlichen_Krankenversicherung


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