Kinder mit Behinderung können im Rahmen der Eingliederungshilfe heilpädagogische Leistungen (auch Frühförderung genannt) erhalten. Die Eingliederungshilfe ist für Eltern kostenfrei. Die heilpädagogische Frühförderung, die auch die Beratung und Anleitung der Eltern über Entwicklungsstand- und -bedürfnis des Kindes beinhaltet, kann in der Regel mit dem 6. Lebensmonat begonnen und bis zum Schulalter geleistet werden. Die Frühförderung kann mobiel, d. h. zu Hause oder ambulant in den Räumen der Frühförerstelle erfolgen. Zu beantragen ist die Frühförderung beim zuständigen Grundsicherungs- und Sozialamt. Besucht das Kind eine Kita, so wird die Frühförderung dort geleistet.
Frühförderstellen in Hamburg und weitere Infos erhalten Sie auf der Seite der Stadt Hamburg http://www.hamburg.de/kinder-familien/fruehfoerderung/
oder beim Familienratgeber der Aktion Mensch http://www.familienratgeber.de/kinder/fruehfoerderung/index.php
Informationen zur Frühförderung für Kinder mit Behinderung und Verzeichnis der Einrichtungen und Stellen der Frühförderung in der BRD, Bundesministerium für Arbeit und Soziales http://www.bmas.de/portal/10352/einrichtungen__und__stellen__der__391.html
Sozialpädiatrische Zentren (SPZ) erbringen Leistungen für behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder und ihre Familien im Rahmen der Frühförderung. Sie sind auf Kinder ausgerichtet, die nach Art, Schwere und Dauer ihrer Behinderung oder drohenden Behinderung überwiegend (fach-)ärztlicher und medizinisch-therapeutischer Diagnostik und Behandlung bedürfen.
Hamburg http://www.werner-otto-institut.de/,
http://kindesentwicklung.com/,
Schleswig-Holstein http://www.kinderzentrum-pelzerhaken.de/, -----------------------------------------------------------------------
Referate des Down-Syndrom-Netzwerks Deutschland e. V. u .a. zur Entwicklung und Frühförderung finden Sie in der Bibliothek http://www.down-syndrom-netzwerk.de/ ---------------------------------------------------------------------------------------
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